Gesetzliche Kranken-Versicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems und stellt die Grundversorgung durch den Staat sicher. In den letzten Jahrzehnten gab es im Rahmen von Gesundheitsreformen immer wieder Einschnitte im Leistungsspektrum. Die Beitragsbelastung stieg nicht zuletzt auch durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze insbesondere für viele freiwillig Versicherte kontinuierlich an.

Beitragshöhe

Seit dem 01.01.2015 gilt für die GKV ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 % bzw. ein ermäßigter Beitragssatz von 14 % bezogen auf das Einkommen. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für alle Mitglieder der GKV, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Seit 2015 können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Diese unterscheiden sich zwischen den einzelnen Kassen, wodurch es unterschiedliche Beitragshöhen im System der GKV gibt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt aktuell bei 1,3 % (Stand 12/2021)

Leistungsspektrum

Das im Sozialgesetzbuch definierte Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ist weitgehend einheitlich.
Trotzdem lohnt ein genauerer Blick. In einer Reihe von Bereichen unterscheiden sich auch die gesetzlichen Krankenkassen in Ihrem Leistungsspektrum und auch im Hinblick auf den Service gibt es Unterschiede.

Gesetzliche Krankenversicherung – Spielräume für Optimierungen nutzen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich trotz der gesetzlichen Vorgaben zum Leistungsspektrum in einer Reihe von Teilbereichen. Dazu gehören u.a.:

  • Beitragsvorteile (Geldzahlung an Versicherte; geringerer Zusatzbeitrag)
  • Bonus-/Vorteilsprogramme (z.B. Zahnvorsorge, Gesundheits-CheckUp; Nichtraucher-Bonus)
  • Zusatzleistungen (z.B. spezielle Arzneimittel; häusliche Krankenpflege)
  • Naturheilverfahren (z.B. Osteopathie, Homöopathie; TCM; Shiatsu)
  • Individuelle Gesundheitsförderung (z.B. Gesundheitssport; Förderung Nichtrauchen; Vermeidung / Reduktion Übergewicht)
  • Serviceleistungen (z.B. Servicetelefon 24–Stunden; Vermittlung von Arztterminen; medizinische Infohotline)

Unser Tipp: Auch bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung heißt es, genauer hinzusehen, um die Leistungen auf individuelle Wünsche auszurichten. Partiell lässt sich auch Geld sparen, welches dann für eine private Zusatzversicherung genutzt werden kann.

Und so finden Sie die für Sie passende Krankenkasse:

1. Möglichkeit

Nutzen Sie unsere interaktive Kassensuche und finden Sie die zu Ihnen passende Krankenversicherung. Sie können dort auch direkt den Antrag auf Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse stellen.

2. Möglichkeit

Füllen Sie unser Formular für die GKV Kassensuche aus und senden Sie uns dieses per Fax oder Post zu. Wir informieren Sie dann über die für Sie geeignete Krankenkasse.

Wechsel der Krankenkasse – Schritt für Schritt

Sie haben die für Sie geeignete Kasse gefunden und wollen dort Mitglied werden?
Der Wechsel in eine andere Krankenkasse unterliegt vom Gesetzgeber aufgestellten Regularien. Eine Kündigung ist wie folgt möglich:

Ordentliche Kündigung:

Wer mindestens 12 Monate Mitglied bei seiner alten Krankenkasse war, kann in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Sonderkündigungsrecht, wenn die Mitgliedschaft noch keine 12 Monate bestand:

Wenn die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Der Krankenkassen-Wechsel ist dann auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindefrist möglich.

So gehen Sie vor:

  1. Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse einreichen
    1. Kündigung bei Wechsel in eine andere Kasse
    2. Kündigung bei Erhöhung des Zusatzbeitrages
    3. Kündigung bei Wechsel in die PKV
  2. Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen
    Formulare finden Sie in der interaktiven Kassensuche oder erhalten Sie bei uns.