Schließen Sie Lücken in der GKV mit Zusatz-Versicherungen
Welche Leistungen die GKV erbringen darf, ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.
In bestimmten Bereichen, wie z.B. bei Zahnersatz, Sehhilfen oder im Krankenhaus, gibt es Leistungen, die die GKV nicht erstattet, die begrenzt sind oder wo Selbstbehalte zu tragen sind. Im Leistungsspektrum wurden durch verschiedene Reformen und Gesetzesänderungen immer wieder Leistungseinschränkungen vorgenommen.
Wer in der GKV versichert ist und mehr will, muss nicht vorhandene Leistungen also selbst bezahlen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, private Kranken-Zusatz-Versicherungen abzuschließen, die dann die Kosten tragen und den vorhandenen Versicherungsschutz abrunden und optimieren.
Zusatzversicherungen für PKV-Versicherte?
Auch für privat Krankenversicherte (PKV) sind Zusatzversicherungen relevant. Neben der Krankheitskosten- (Vollversicherung) und der Pflege-Pflicht-Versicherung besteht Bedarf für ergänzenden Versicherungsschutz. Wo das der Fall sein kann, zeigt die nachfolgende Übersicht.
Das Produktspektrum
Am Markt findet man ein breites Spektrum an Produkten und Produktkombinationen. Welche es gibt und für wen diese relevant sein können, haben wir nachfolgend dargestellt (Auswahl).
Zusatzversicherung | Relevanz für GKV-Versicherte | Relevanz für PKV-Versicherte |
---|---|---|
stationärer Bereich | Ja | Nein * |
ambulanter Bereich | Ja | Nein * |
Zahnbehandlung und Zahnersatz | Ja | Nein * |
Krankenhaus-Tagegeld | Ja | Nein * |
Kranken-Tagegeld | Ja | Ja |
Pflegefallabsicherung | Ja | Ja |
Auslandsreise | Ja | Ja |
Das richtige Produkt finden – Expertenrat nutzen
Bei der am Markt angebotenen Vielzahl von Produkten und Tarifen ist ein genauer Blick ins das zu Grunde liegende Bedingungswerk unbedingt erforderlich. Die Leistungsunterschiede sind extrem groß und nicht alles was der Laie erwartet, ist in jedem Tarif versichert. Überraschungen bei der Einreichung von Arztrechnungen lassen sich nur vermeiden, wenn vorher genau geprüft wird, ob der Bedarf auch gedeckt wird. Dies ist für den Laien nahezu unmöglich.
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