Betriebskosten- und Ertragsausfall-Versicherung

Wenn der Umsatz mit Ihnen steht und fällt

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Freiberufler und selbstständige Tätige wissen, dass der wirtschaftliche Erfolg in der eigenen Praxis oder dem eigenen Unternehmen in entscheidendem Maße vom eigenen Engagement abhängt. Kann wegen Krankheit oder eines Unfalls die persönliche Leistung nicht erbracht werden, ist der Fortbestand der Praxis oder des Unternehmens schnell gefährdet, weil eine Vielzahl von Betriebskosten – wie z.B. Miete, Gehälter von Mitarbeitern, Finanzierungskosten für das Unternehmen – weiter läuft und die erwarteten Einnahmen ausbleiben.

Die Lösung: Betriebskosten- und Ertragsausfall-Versicherung

Die Lösung für dieses Problem bietet eine Betriebskosten- und Ertragsausfall-Versicherung, die manchmal auch als Praxisausfall-Versicherung angeboten wird. Gebraucht werden flexible Lösungen, da auch die Ausgangssituationen und die Sicherheitsbedürfnisse von freiberuflich und selbstständig Tätigen im Heilwesen oder im Berufsfeld Psychologie unterschiedlich sind.

Individuelle Lösungen für individuelle Unternehmer und Praxisinhaber

Folgende Varianten sind – abhängig vom gewählten Anbieter – möglich:

(I) Kostenausfall – Versicherung (Basis-Lösung)

Diese übernimmt bei Arbeitsunfähigkeit des versicherten Praxisinhabers oder Selbstständigen nach Ablauf der gewählten Karenzzeit die fortlaufenden Kosten, wie z.B.

  • Miete für die Praxis
  • Steuern und Abgaben
  • Finanzierungskosten
  • Abschreibungen auf Sachanlagen

Dabei kann anbieterabhängig unterschieden werden zwischen:

  • Vollkosten – Versicherung, d.h. alle fortlaufenden Kosten werden abgesichert
  • Teilkosten – Versicherung, d.h. genau definierte fortlaufende Kosten werden abgesichert
  • Vertreterkosten-Versicherung, d.h. die Kosten für eine qualifizierte Vertretung während der Arbeitsunfähigkeit werden abgesichert.

(II) Ertragsausfall – Versicherung (Komfort-Lösung)

Diese ersetzt bei Arbeitsunfähigkeit des versicherten Praxisinhabers oder Selbstständigen die fortlaufenden Kosten und den entgehenden Gewinn.

Aber auch innerhalb der vorgestellten Varianten kann die Lösung weiter individuell zugeschnitten werden, was letztlich auch den Preis der Absicherung mitbestimmt.

Folgende Parameter können individuell ausgestaltet werden:

  • Karenzzeit – Spanne zwischen Ausfall der versicherten Person und dem Leistungsbeginn
  • Haftzeit – maximale Leistungsdauer nach Ablauf der Karenzzeit

Qualität entscheidet – Unterschiede erkennen

Wie immer ist die Qualität eines Produktes nicht auf den ersten Blick erkennbar. Insbesondere ist die Prämienhöhe allein ist kein sicheres Kennzeichen für die Produktqualität.

Wir setzen auf Qualität, die u.a. an folgenden Bedingungsregelungen erkennbar wird:

  • Wegfall der Karenzzeit bei stationärem Krankenhausaufenthalt (ab einem definierten Mindestaufenthalt im Krankenhaus)
  • keine Anrechnung der Karenzzeit auf die Haftzeit
  • keine Wartezeiten nach Vertragsbeginn
  • keine Anrechnung einer Unterversicherung
  • Verzicht auf das Kündigungsrecht nach Eintritt eines Versicherungsfalls
  • Verzicht auf Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit
  • Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit, Tod oder Betriebsaufgabe wegen Krankheit und Unfall
  • Nachlass bei Schadenfreiheit
  • Möglichkeit der individuellen Vertragsgestaltung und Erweiterung des Versicherungsschutzes

Details regeln die dem abgeschlossenen Vertrag zu Grunde liegenden jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wir analysieren für Sie den Markt und vergleichen die verschiedenen Lösungen

Als Versicherungsmakler verfolgen wir kontinuierlich die Entwicklung der am Markt angebotenen Betriebskosten- und Ertragsausfall-Versicherungen.

Ausgehend von Ihrem individuellen Bedarf empfehlen wir Ihnen leistungsstarke Produkte.

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Fordern Sie jetzt Ihre persönliche Risikoanalyse und Versicherungsvorschlag an. Wir benötigen dazu lediglich einige Informationen.

Lücken im Versicherungsschutz schließen – Schutz vor Sachrisiken

Nicht nur der Ausfall des Praxis- oder Unternehmensinhabers kann den Betrieb Ihrer Praxis bzw. Ihres Unternehmens gefährden. Auch infolge von

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm/Hagel
  • Elementarereignissen wie z.B Lawinen, Überschwemmungen oder Erdbeben

kann die Nutzung der Räumlichkeiten unmöglich werden.

Die Gefahr der Betriebsunterbrechung ist oft im Rahmen einer Praxisinventar- oder Betriebs- und Geschäftsversicherung als sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgedeckt.

Wenn dieser Versicherungsschutz fehlt oder nicht ausreicht, kann er ggfs. optional – je nach Anbieter – auch zusammen mit der Betriebskosten- und Ertragsausfall-Versicherung beantragt werden.

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Betriebskosten- und Ertragsausfall-Versicherung oder Krankentagegeld-, Berufsunfähigkeits- und Unfalltagegeld-Versicherung?

Viele Selbstständige haben bereits eine der genannten Versicherungen abgeschlossen oder überlegen eine solche Versicherung abzuschließen.

Immer wieder taucht dabei die Frage auf, ob nicht darauf verzichtet werden kann.

Richtig ist: Alle Versicherungen können auf die eine oder andere Weise den Verdienstausfall bei Krankheit oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ersetzen.

Falsch ist: Die Versicherungen stellen Alternativen dar.

Richtig ist: Die Versicherungen ergänzen sich in gewissen Maß, weil die Leistungen aus unterschiedlichen Gründen und unterschiedlich lange fällig werden.

VersicherungsartLeistungsgrundLeistungsdauer bisZweck der Versicherung
BetriebskostenausfallArbeitsunfähigkeit wegen Krankheit/UnfallEnde Arbeitsunfähigkeit oder Ende HaftzeitDeckung fortlaufender Betriebskosten
ErtragsausfallArbeitsunfähigkeit wegen Krankheit/ UnfallEnde Arbeitsunfähigkeit oder Ende HaftzeitDeckung fortlaufender Betriebskosten und Ersatz entfallener Gewinn
KrankentagegeldArbeitsunfähigkeit wegen Krankheit/ UnfallEnde Arbeitsunfähigkeit oder Eintritt BerufsunfähigkeitVerdienstausfall/Netto-Einkommen
BerufsunfähigkeitEintritt Berufsunfähigkeit Wegfall der Berufsunfähigkeit
Verdienstausfall/Netto-Einkommen
UnfalltagegeldBeeinträchtigung Arbeitsfähigkeit und ärztliche Behandlung wegen UnfallEnde ärztliche Behandlung oder Überschreiten der maximalen LeistungsdauerVerdienstausfall (anteilig)

Fazit: Die Versicherungen ergänzen sich. Insbesondere zur Absicherung des Nettoeinkommens/Unternehmergehaltes sollte stets eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen werden.

Die PsyCura Wirtschaftsdienst GmbH berät Sie bei der Erstellung eines individuellen Absicherungskonzeptes unter Nutzung der verschiedenen Produkte am Markt.

Fordern Sie noch heute Ihren individuellen Vorschlag bei uns an.

Hier geht es zu den Anforderungsformularen:

Krankentagegeld-Versicherung
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Unfall-Versicherung