Ausgehend von den im Sommer 2021 verabschiedeten Gesetzesregelungen schreiben die ersten Zulassungsausschüsse seit einiger Zeit die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeut_innen und psychotherapeutischen Einrichtungen an. Mit den Schreiben werden die notwendigen Bescheinigungen über das Bestehen einer den gesetzlichen Vorgaben (§ 95e SGB V) entsprechenden Berufshaftpflicht-Versicherung angefordert.
Die PsyCura Wirtschaftsdienst GmbH unterstützt ihre Kund_innen bei der Anforderung dieser bei den jeweiligen Versicherern.
Wichtiger Hinweis: Ältere Verträge müssen in diesem Zusammenhang oft noch auf den neuesten Stand umgestellt werden, bevor die Bescheinigung erstellt werden kann.
Hier können Sie direkt:
- Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung überprüfen und ggfs. optimieren lassen
und/oder - die Versicherungsbescheinigung anfordern