Berufshaftpflicht-Versicherung für therapeutisch tätige Psychologinnen und Psychologen in Anstellung

Gute Gründe für eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung

Grundsätzlich gilt zwar, dass angestellte oder verbeamtet Tätige nicht in jedem Fall für Schäden haften, die diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen, weil diese meist über die Haftpflicht-Versicherung des Arbeitgebers/Dienstherren mitversichert sind.

Trotzdem ist Ihre Haftung nicht immer vollständig über den Arbeitgeber/ Dienstherren abgedeckt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn:

  • eine grob fahrlässige Verletzung der Ihnen obliegenden Pflichten vorliegt – der Arbeitgeber/Dienstherr kann dann Regress nehmen
  • der Versicherungsschutz des Arbeitgebers Ausschlüsse enthält
  • die Deckungssummen der Haftpflicht-Versicherung des Arbeitgebers nicht ausreicht oder schon verbraucht sind
  • der Versicherungsschutz unterbrochen ist
  • nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden

Darüber hinaus können aus der so genannten deliktischen Haftung Patientinnen und Patienten Therapeutinnen und Therapeuten auch direkt in Anspruch nehmen.

Wissenswert

Auch einige Psychotherapeutenkammern empfehlen explizit angestellt Tätigen den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht-Versicherung.

Wir bieten deshalb in Zusammenarbeit mit geeigneten Versicherern auch eine sehr gute und umfangreiche Absicherung für angestellte Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an.

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Sinnvolle Ergänzungen Ihres Versicherungsschutzes

Privat-Haftpflicht-Versicherung

Immer wenn Sie schuldhaft einen anderen Menschen schädigen, haften Sie auf Grund gesetzlicher Bestimmungen und sind dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Eine Begrenzung in der Höhe, in der Schadenersatz zu leisten ist, gibt es nicht.

Die Privat-Haftpflicht-Versicherung ist deshalb eine der wichtigsten privaten Versicherungen, die jeder Mensch haben sollte.
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Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung

Wer einen Hund oder ein Pferd hält, haftet ebenfalls auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die das Tier verursacht. Hier gibt es sogar eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung). Eine umfassende Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung ist deshalb unerlässlich. Fordern Sie jetzt Ihren persönlichen Vorschlag an.

Wichtig: Wenn Sie eigene oder fremde Hunde oder Pferde im Rahmen Ihrer therapeutischen Arbeit einsetzen, sind besondere Haftpflicht-Absicherungen notwendig. Die PsyCura verfügt hier über spezielle umfassende Lösungen. Sprechen Sie uns an.

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Rechtsschutz-Versicherung

Die wachsende Zahl von rechtlichen Regelungen, die vielfältigen vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen führen dazu, dass die Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen zunimmt. Dabei fallen nicht unerhebliche Kosten an. Um Recht zu bekommen, ist eine berufliche und/oder private Rechtsschutz-Versicherung, die das Kostenrisiko deckt, eine wichtige Ergänzung.
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Haben Sie die entsprechenden Absicherungen? Sind diese up to date?
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