Zulasssungsausschüsse fordern Bescheinigungen über das Bestehen einer gesetzeskonformen Berufshaftpflicht-Versicherung an

Ausgehend von den im Sommer 2021 verabschiedeten Gesetzesregelungen schreiben die ersten Zulassungsausschüsse seit einiger Zeit die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeut_innen und psychotherapeutischen Einrichtungen an. Mit den Schreiben werden die notwendigen Bescheinigungen über das Bestehen einer den gesetzlichen Vorgaben (§ 95e SGB V) entsprechenden Berufshaftpflicht-Versicherung angefordert.

Die PsyCura Wirtschaftsdienst GmbH unterstützt ihre Kund_innen bei der Anforderung dieser bei den jeweiligen Versicherern.

Wichtiger Hinweis: Ältere Verträge müssen in diesem Zusammenhang oft noch auf den neuesten Stand umgestellt werden, bevor die Bescheinigung erstellt werden kann.

Hier können Sie direkt:

  • Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung überprüfen und ggfs. optimieren lassen
    und/oder
  • die Versicherungsbescheinigung anfordern
Zur Überprüfung

Ausgehend von den im Sommer 2021 verabschiedeten Gesetzesregelungen schreiben die ersten Zulassungsausschüsse seit einiger Zeit die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeut_innen und psychotherapeutischen Einrichtungen an. Mit den Schreiben werden die notwendigen Bescheinigungen über das Bestehen einer den gesetzlichen Vorgaben (§ 95e SGB V) entsprechenden Berufshaftpflicht-Versicherung angefordert.

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