Darlehen mit Grundbuchabsicherung

Das Darlehen mit Grundbuchabsicherung im ersten Rang ist ein für Anleger ideales Angebot, die keine eigene Immobilie kaufen wollen oder können, aber an der positiven Entwicklung des Immobilienmarktes teilhaben möchten.

Sie gewähren dabei der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG ein Darlehen und erwerben im Gegenzug einen Rückzahlungsanspruch mit einem festen Zinssatz.
Ihr Darlehen wird mit einer erstrangigen Grundschuld in Höhe Ihrer Darlehensforderung (incl. Verzinsung) Zug-um-Zug abgesichert.

Das grundbuchmäßig abgesicherte Darlehen bietet Ihnen eine ertragsstarke und sichere Beteiligungsmöglichkeit.

Die Anlage steht nur für Einmalanlagen zur Verfügung.

Dabei gibt es folgende Modelle:

Laufzeiten: 3, 5 bzw. 7 Jahre
Mindestanlagebetrag: 10.000 EUR

ModellLaufzeitZinssatzZinsausschüttung
A3 Jahre4 %Jährliche Ausschüttung
3 Jahre4 %Zinsausschüttung am Ende der Laufzeit
B5 Jahre5 %Jährliche Ausschüttung
5 Jahre5 %Zinsausschüttung am Ende der Laufzeit
C7 Jahre6 %Jährliche Ausschüttung
7 Jahre6 %Zinsausschüttung am Ende der Laufzeit

Weitere Besonderheiten:

  • Bei der Anlage fallen keine Kosten, also auch kein Agio an
  • Die RIVAG gewährt den Kunden weiterhin einen gewissen Inflationsschutz, in dem die Zinsen bei einer Jahresinflationsrate von über 3 % durch einen Zinsbonus erhöht werden. (Details dazu erfahren Sie im Rahmen der Beratung).

Beispielrechnungen

Zugrunde gelegt wird eine Einmalanlage von jeweils 10.000 €.

Laufzeit3 Jahre5 Jahre7 Jahre
Zinssatz p.A.4 %5 %6 %
jährliche ZinsansammlungThesaurierende Zinsansammlungjährliche ZinsansammlungThesaurierende Zinsansammlungjährliche ZinsansammlungThesaurierende Zinsansammlung
1. Jahr400 €500 €600 €
2. Jahr400 €500 €600 €
3. Jahr10.400 €11.249 €500 €600 €
4. Jahr500 €600 €
5. Jahr10.500 €12.763 €600 €
6. Jahr600 €
7. Jahr10.600 €15.036 €
Gesamt11.200 €11.249 €12.500 €12.763 €14.200 €15.036 €

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Häufig gestellte Fragen

Die RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG ist ein mittelständiges Unternehmen mit Sitz in Dortmund und betreibt seit 2008 zusammen mit verbundenen Partnergesellschaften die Entwicklung und den Handel mit Wohn- und Spezialimmobilien.

Die Gesellschaft hält zusammen mit ihren Partnerunternehmen Immobilien und Immobilienbeteiligungen im gesamten Bundesgebiet. Es handelt sich überwiegend um Objekte im Bereich des bezahlbaren Wohnraumes.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Gewerbeimmobilien wie Krankenhäuser, Hotels, Pflegeheime und sonstige Spezialimmobilien, welche nach Sanierung und der Entwicklung oder Veränderung eines neuen Nutzungskonzeptes, z.B. im stark wachsenden Alters- und Pflegebereich, zu gegebener Zeit wieder gewinnbringend am Markt angeboten werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webpräsenz des Unternehmens.

Die Gesellschaft nutzt die Darlehensmittel zum Erwerb, zum Umbau, zur Sanierung und zur Renovierung von Immobilien sowie zur Beteiligung an Gesellschaften, welche Immobilien halten.

Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Bereich der Webpräsenz der RIVAG AG

Das Darlehen, welches Sie der RIVAG geben, wird mit einer erstrangigen Teil-Grundschuld abgesichert. Die erstrangige Gesamtgrundschuld wird nie höher als bis zum Verkehrswert einer Immobilie bestellt.

Für eine Gruppe von Darlehensgebern ist eine erstrangige Gesamtgrundschuld auf die jeweilige Immobilie bestellt. In Höhe des Darlehensbetrages wird dem einzelnen Darlehensgeber eine erstrangige Teil-Grundschuld abgetreten. Alle auf einem Objekt besicherten Darlehensgeber erhalten die erstrangige Teil-Grundschuld im gleichen Rang untereinander. Ein Notar verwaltet treuhänderisch die Grundschuldabtretungen. Wenn der Darlehensgeber die Grundschuld verwerten will, ist er nicht auf die Zustimmung der Gesellschaft angewiesen,

Es wird empfohlen, kein Darlehen zu vergeben wenn sich abzeichnet, dass Sie während der Darlehenslaufzeit einen Teilbetrag oder auch den gesamten Darlehensbetrag benötigen könnten. Grundsätzlich sind beide Seiten, d.h. Sie wie auch die RIVAG, an die Laufzeit des Darlehens gebunden.

Sie geben der RIVAG ein Darlehen mit endfälliger Rückzahlung in 4 oder 6 Jahren. Die Zahlungen werden aus dem laufenden Geschäftsbetrieb (Miet- und Pachteinnahmen) und aus dem gewinnbringenden Weiterverkauf von Immobilien zurückgezahlt, die zuvor durch Sanierungen und Leerstandsabbau entwickelt wurden.

Aus der Gewährung eines Darlehens werden Zinseinnahmen erzielt, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Diese sind auch dann zu versteuern, wenn sie, wie bei den endfälligen Darlehen mit thesaurierender Zinsansammlung, nicht ausgezahlt, sondern dem Darlehenskonto gutgeschrieben werden.
Sie erhalten einen Zinsplan, aus dem die jährlich auszuweisenden Zinseinnahmen für die Deklarierung im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung hervorgehen.

Es wird empfohlen, durch entsprechende Verfügungen Vorsorge zu treffen. Im Falle des Ablebens fallen die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag in die Erbmasse. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund ergibt sich hieraus nicht.

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Wichtiger Hinweis

Die Informationen im Abschnitt Kapitalanlagen sowie zu den dort vorgestellten Produkten stellen weder eine persönliche Anlage- oder Steuerberatung dar noch sind sie Resultat einer individuellen Finanzanalyse. Der Abschluss eines entsprechenden Anlagevertrages sollte stets erst nach einer individuellen persönlichen Beratung durch unsere Experten (ddd Finanzanalyse) erfolgen.