Pflege-Kranken-Versicherung

Private Krankenversicherer bieten Zusatzversicherungen als

  • Pflege-Kosten-Versicherung
    und
  • Pflege-Tagegeld-Versicherung

an.

Ein Nachteil dieser Policen ist die ungewisse Höhe der zu zahlenden Beiträge, denn Krankenversicherer können die Beiträge anpassen.

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KriteriumPflege-RentePflege-TagegeldPflege-Kosten
AnbieterLebensversichererPrivate KrankenversichererPrivate Krankenversicherer
Leistung ab Eintritt der Pflegebedürftigkeitmonatliche Rente (ggfs. lebenslang)Zahlung eines festen TagessatzesErstattung der nicht durch die Pflege-Pflicht-Versicherung übernommenen tatsächlich angefallenen Kosten
Freie Verwendung der LeistungenJaJameist nur zweckgebunden und Kostennachweis erforderlich
BeitragsstabilitätStabile Beiträge über gesamte LaufzeitBeitragsanpassungen möglich/wahrscheinlichBeitragsanpassungen möglich/wahrscheinlich
Beitragszahlung • laufend
• abgekürzt
• einmalig
nur laufendnur laufend
Beitragszahlung im Leistungsfallentfällt • meist weiterhin erforderlich
• Befreiung ggfs. ab Pflegestufe III möglich
meist weiterhin erforderlich
Abschluss möglich bis Alter80 (abhängig vom Anbieter)meist max. 65meist max. 65
Gesundheitsprüfung erforderlichJaJaJa
Ermittlung „Pflegefall“ • nach SGB (gesetzliche Pflegestufen)
• Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) mit sechs Merkmalen
nur gemäß SGB-Einstufung in den gesetzlichen Pflegestufennur gemäß SGB-Einstufung in den gesetzlichen Pflegestufen
Beitragsfreistellungmöglich – Reduzierung der Leistungnicht möglichnicht möglich
Todesfall-Leistungmöglich – bei entsprechendem Tarif/EinschlussNeinNein
Leistung der Pflege-Pflicht-Versicherung notwendigNeinNeinJa
Beitragsrückerstattung bei Kündigung (Rückkaufswert)JaNeinNein
Anpassungsmöglichkeit bei SGB-Änderungen (Pflege-Pflicht-Versicherung)JaJaJa