Gebäudeversicherung

Die eigenen vier Wände stellen eine Investition fürs Leben dar. Dabei geht es neben den erheblichen finanziellen Mitteln, die für den Hausbau aufgewandt werden, auch um die in Eigenleistungen aufgebrachte eigene Energie.

Ein umfassender Versicherungsschutz ist somit unerlässlich, denn Feuer, Blitzeinschläge, auslaufendes Leitungswasser, Sturm und Hagel können an den Gebäuden enorme Schäden verursachen. Immer häufiger führen auch Naturgewalten zu Beschädigungen oder Zerstörungen von Gebäuden.

Fehlt eine umfassende Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung kann dies zu existenziellen Risiken führen.

Versicherten Gefahren bei einer Gebäudeversicherung

Versichert ist das Gebäude gegen folgende Grundgefahren:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
GrundgefahrenAusprägungenDefinition / Erläuterung lt. Bedingungen
FeuerBrandBrand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder
diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist das Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die daraufhin entstehen, sind versichert.
Explosion
Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
LeitungswasserBruchschäden
Frostschäden
Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist
Sturm/HagelSturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde). Partiell fehlen heute bereits Festlegungen zur Windstärke
Hagel
Unter Hagel wird Niederschlag in Form von Eiskörnern verstanden. Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (z. B.Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.

Erweiterung durch Elementarschadens-Versicherung

Den Versicherungsschutz sollten Sie darüber hinaus durch eine Elementarschadens-Versicherung weiter optimieren.

Diese leistet bei Schäden durch Naturgewalten, wie

  • Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach sintflutartigen Regenfällen
  • Erdbeben oder Erdrutschen,
  • Vulkanausbrüchen sowie
  • Lawinen,
  • Rückstau oder
  • Schneedruck

Versicherungsschutz wird insbesondere in besonders gefährdeten Gebieten und Regionen oder nach einem bereits eingetretenen Schaden oft nicht gewährt.

Besonders berücksichtigt werden sollten auch bestimmte technische Gebäudeausstattungen, für die spezielle Bausteine oder separate Versicherungen existieren. Hierzu gehören

Solar-/Photovoltaikanlagen

Ob der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist, kann von deren Größe abhängen. Falls sie nicht enthalten ist, benötigt man einen eigenständigen Vertrag. Dieser hat den Vorteil, dass nicht nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ersetzt werden, sondern ebenso Ertragsausfall, Konstruktions-, Material- und Auslegungsfehler, Schäden durch falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit sowie Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Schmoren, Sachbeschädigung, Sabotage oder Diebstahl mitversichert sind.

Wichtiger Hinweis: Informieren Sie Ihren Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherer über die Existenz einer solchen Anlage, um auch dort den notwendigen Versicherungsschutz sicher zu stellen. Falls Sie Strom verkaufen, benötigen Sie eine Betreiberhaftpflichtversicherung.

Der Versicherungsgegenstand

Ersetzt werden in der Gebäudeversicherung je nach Schadensumfang

  • das eigentliche Gebäude und
  • alle innen und außen fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen (Gebäudebestandteile) sowie
  • Gebäudezubehör.

Im Schadensfall werden vom Versicherer die Mittel zur Verfügung gestellt, um

a) die eingetretenen Schäden beseitigen zu können (Reparaturkosten) oder
b) bei einem Totalschaden das Gebäude wieder errichten zu können.

Mitversichert sind auch im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden auftretende Kosten, wie z.B.

  • Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten,
  • Kosten für eingetretene Preissteigerungen und
  • Kosten für Mehraufwand durch behördliche Auflagen.
  • sogenannte Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten.

Einflussfaktoren für die Beitragshöhe der Gebäudeversicherung

Die Beitragshöhe wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst. Hierzu gehören:

  • Standort des Gebäudes (Ort)Wohnort
  • Umfeld des Gebäudes (feuergefährliche Betriebe in der Nachbarschaft?),
  • Alter des Gebäudes
  • Bauartklasse des Hauses (Bedachung, Wandkonstruktion)
  • Dauer der Nutzung des Gebäudes (ständig bewohnt)
  • Nutzungsart (privat oder geschäftlich) spielt eine Rolle.
  • Gebäudeausstattung (Fußbodenheizung, Schwimmbad im Gebäude)

Den entscheidenden Einfluss auf die Gebäudeversicherungsprämie hat der der Wert des Gebäudes. Diese wird häufig als „Versicherungswert 1914“ angegeben. Über die Berücksichtigung der Baupreisentwicklung (Baupreisindex) lässt sich daraus der heutige Wiederaufbauwert ermitteln.

Die Summe wird anhand spezifischer Berechnungsbögen, auf Basis eines Sachverständigengutachtens oder durch Umrechnung des Gebäudeneubauwertes ermittelt. Alternativ wird diese heute vielfach auf Basis der Wohnfläche und der Gebäudeausstattung ermittelt.

Wichtiger Hinweis: Beim Kauf eines Gebäudes sollte stets die Versicherungssumme überprüft und ggfs. angepasst werden. Dies ist vor allem dann unerlässlich, wenn umfangreiche An-, Um- oder Ausbauten erfolgten.

Die Versicherung wird in der Regel als so genannte „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen. Über den Baupreisindex werden die Versicherungssumme und die Beiträge der Baupreisentwicklung folgend angepasst.

Bestandteile moderner Versicherungsbedingungen

  • Verzichtet auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ (Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen oder Spülmaschine beim Verlassen des Hauses nicht abschalten). Verzichtet der Versicherer nicht auf den Einwand, kann er seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Verzichtet die Gesellschaft generell auf diesen Einwand, ist das ein wesentlicher Vorteil.
  • Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren sind auch außerhalb der Gebäude auf dem versicherten Grundstück mitversichert.
  • Schäden durch Frost oder Bruch an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstückes liegen, werden reguliert. Voraussetzung ist, dass sie der Versorgung des Hauses dienen und Sie die Verantwortung dafür tragen.
  • Überspannungsschäden durch Blitz werden ersetzt.
  • Brandschäden durch Nutzwärme sind versichert (z.B. Beschädigungen durch Kaminfeuerung – erstattet wird im Schadensfall auch der Kamin).
  • Mehrkosten, die durch Auflagen durch Behörden entstehen, gleicht der Versicherer aus.
  • Die Kosten für die Beseitigung bei Sturm umgestürzter Bäume werden vom Versicherer erstattet.
  • Wiederherstellungskosten nach Schäden an Ihrer Immobilie durch Kraft- oder Schienenfahrzeuge (Anprallschäden) werden übernommen.
  • Schäden durch Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten sind versichert (Erweiterng des Leitungswasserbegriffs).
  • Das Entfernen von Graffiti wird erstattet.

Versichererwechsel – was ist zu beachten?

A) Ordentliche Kündigung

  • Grundsätzlich kann die Wohngebäudeversicherung zum Ablauf gekündigt werden. Den Zeitpunkt finden Sie im Versicherungsschein.
  • Das Kündigungsschreiben muss drei Monate vor dem Ablauf beim Versicherer eingehen.
  • Der Versicherer kann für die Kündigung einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch fordern. Außerdem wird er die Sicherungsbestätigung zurückverlangen, die er Ihrer Bank ausgestellt hat, wenn das Gebäude finanziert wurde. Beides müssen Sie spätestens einen Monat vor Versicherungsablauf vorgelegt haben.

B) Außerordentliche Kündigung

Ein Sonderkündigungsrecht besteht

  • nach Kauf des Gebäudes für den Erwerber
  • nach einem Schadensfall oder
  • nach einer Beitragserhöhung, die nicht mit Leistungsverbesserungen verbunden ist.

Kein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn sich der Beitrag ausschließlich in Anlehnung des Baukostenindexes erhöht.

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