Wenn Menschen z. B. durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihre privaten und geschäftlichen Belange selbst zu regeln, entsteht die Frage, wer dann notwendige Entscheidungen und Regelungen treffen kann.
Viele sind der Meinung, dass dann die Familie oder Geschäftspartner einspringen können. Richtig ist, dass diese Personen laut Gesetz eine dauerhafte und vollumfängliche Vertretung nicht automatisch übernehmen dürfen. Sind keine Regelungen getroffen, entscheiden im schlimmsten Fall Gerichte und von diesen beauftragte Personen dann über Sie und Ihr Lebenswerk.
Damit dies nicht geschieht, benötigen Sie rechtskonforme, anwaltliche Vollmachten. Über unseren Kooperationspartner JURA DIREKT können Sie die entsprechenden Vollmachten, Verfügungen und ein Testament nach ihren Wünschen und mit ihren Vertrauenspersonen erstellen lassen: ohne großen zeitlichen Aufwand und zu attraktiven Konditionen.
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