Neue gesetzliche Anforderungen an die Berufshaftpflicht-Versicherung für vertragsärztlich Tätige

Sicherheit und Risiko bei der Haftpflicht-Versicherung

Mit dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wird die Berufshaftpflicht-Versicherung für Psychotherapeut_innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotheraput_innen sowie Ärzte_innen, die vertragsärztlich tätig oder anderweitig zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, als Pflichtversicherung festgeschrieben.

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Vertragsänderungen bei der Praxis-Unterbrechungs-Versicherung (PUV)

Viele VPP-Mitglieder haben über die deutsche Niederlassung des österreichischen Maklers Dr. Rinner & Partner eine Praxis-Unterbrechungsversicherung (P.U.V.) abgeschlossen.
Aktuell bestehen hier Veränderungen in den Vertragsmodalitäten (formale Kündigungen mit Umstellungsangeboten und neuen Tarifkonditionen). Um etwaige Risiken zu vermeiden, sollten sich hier Versicherte an Expertinnen und Experten wenden. Nutzen Sie die Unterstützung von PsyCura, bevor Sie eine potenziell nachteilige Verpflichtungen eingehen. Weitere Details zum Thema erfahren Sie hier.

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