Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung und Tarifwechsel-Beratung
Die Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung wird in den Medien immer wieder kontrovers diskutiert. Viele scheuen deshalb trotz der Tatsache, dass für privat Versicherte eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung erfolgt, den Wechsel in die PKV. Und diejenigen, die schon privat versichert sind, stehen Beitragsanpassungen oft hilflos gegenüber.
Hohe PKV-Beiträge müssen aber nicht sein.
Privatversicherte können mit einem aktuariellen Tarifwechsel bei ihrem eigenen Versicherer oft ihre Beiträge nachhaltig senken. Und das Ganze geht bei vergleichbarem Leistungsumfang. Die Basis bildet der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der jedem privat Krankenversicherten das Recht einräumt, jederzeit in einen vorteilhafteren Tarif zu wechseln. Dieser kann genutzt werden, um unnötige Versicherungskosten zu vermeiden. Dabei sind sogar Ersparnisse von über 3.000 € p.a. möglich.
Oft taucht aber auch die Frage auf: Und warum sollte ich nicht lieber den Versicherer wechseln? Davon ist langjährig Versicherten dringend abzuraten, da angesparte Altersrückstellungen verloren gehen und Beitragszuschläge drohen.
Tarifwechsel benötigt kompetente Hilfe
Weil der Tarifdschungel innerhalb des Krankenversicherers undurchsichtig ist und Versicherungsunternehmen über einen für den Kunden vorteilhaften Tarifwechsel nicht erfreut sind, ist ein solcher nur mit sachverständiger Unterstützung möglich.
Der unabhängige, aktuarielle Berater Minerva KundenRechte GmbH bietet einen sicheren PKV-Tarifwechsel-Service auf der Basis einer gutachterlichen Gegenüberstellung an. Fast 10.000 Mandanten bundesweit haben ihm bereits vertraut.
Minerva steht dabei, wie der Wirtschaftsdienst auch, ausschließlich im Lager der versicherten Kunden und erhält keine Provisionen von Versicherern. Sachverstand und finanzielle Unabhängigkeit von Versicherern – auf diese Weise sind diese außerordentlichen Ergebnisse auch für unsere Mitglieder und Kunden möglich.
Ein Praxisbeispiel zur Nachhaltigkeit der dauerhaft erzielten Ersparnis
Anhand eines konkreten Mandanten-Beispiels werden zwei Aspekte aufgezeigt:
- die Entwicklung des alten Tarifs und
- die erzielten Ersparnisse.
Dabei geht es auch um folgende Fragen:
- Was wäre gewesen, wenn der alte Tarif fortgeführt worden wäre?
- Welche Kosten hätte der Mandant heute in seinem alten Tarif zu tragen?
- Wie sieht es mit der seinerzeit errechneten Ersparnis aus?
Herr M. ist bei der Allianz versichert und hat Ende 2012 mit Hilfe der Minerva den Vertrag zum 01.01.2013 in einen gleichwertigen und beitragsstabileren Tarif umgestellt. Der Jahresbeitrag nach der Vertragsumstellung reduzierte sich um 5.572 €, von 7.288 € auf 1.716 €. Dafür hatte er im neuen Tarif einen Selbstbehalt von 3.000 € akzeptiert, im alten Tarif waren es nur 500 € Selbstbehalt gewesen.
5 Jahre später zeigt sich, dass die von Minerva prognostizierte stabilere Entwicklung der Beiträge im neuen Tarif sich bestätigt findet. Während sich der Jahresbeitrag im neuen Tarif in diesem Zeitraum um 505 € erhöht hat, wären im alten Tarif zwischenzeitlich 1.883 € mehr im Jahr zu bezahlen (der Selbstbehalt ist im alten wie im neuen Tarif nicht erhöht worden).
Die Beitragsersparnis ist also in 2017 immer noch größer als in 2013. Die Grafik 1 verdeutlicht das Ergebnis:
Interessant ist auch, welche Beitragsersparnis erreicht wird, wenn man einen längeren Zeitraum betrachtet (Grafik 2)
Exklusives Angebot – attraktiv und fair von Anfang an
Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, Minerva KundenRechte für eine Kooperation zu gewinnen. Der Wirtschaftsdienst unterstützt damit BDP-Mitglieder und Kunden dabei, vom Angebot des Premium-Anbieters Gebrauch machen zu können.
Obwohl die Beratung kostenpflichtig ist, wenn ein Tarifwechsel erfolgt, lohnt sich das Ganze von Anfang an.
Die faire Vergütung für die aktuarielle Tarifwechselberatung durch Minerva ist ersparnisbezogen und beträgt netto einmalig 60% der Jahresbeitrags-Ersparnis. Falls der ausgewählte Zieltarif einen höheren Selbstbehalt bzw. eine geringere Beitragsrückerstattung vorsieht, kommt es zu einer Minderung der Jahresbeitrags-Ersparnis und damit auch zu einer geringeren Vergütung.
Die Vergütung wird aber nur dann fällig, wenn die Ersparnisse durch den Tarifwechsel tatsächlich erwirkt ist.
Die Vergütung amortisiert sich bereits im ersten Jahr nach der Umstellung! Die Details zur Beauftragung erfahren Sie in einer separaten Information. Fordern Sie diese mit unserem speziellen Formular zur Tarifwechselberatung an.
Zur Tarifwechselberatung