Sicherheit und Risiko bei der Haftpflicht-Versicherung

Neue gesetzliche Anforderungen an die Berufshaftpflicht-Versicherung für vertragsärztlich Tätige

Mit dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wird die Berufshaftpflicht-Versicherung für Psychotherapeut_innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotheraput_innen sowie Ärzte_innen, die vertragsärztlich tätig oder anderweitig zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, als Pflichtversicherung festgeschrieben. Lassen Sie jetzt Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung vom PsyCura WD überprüfen und optimieren.

Zum 20.07.2021 ist das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz / GVWG) in Kraft getreten (Quelle Bundesanzeiger).

Neben zahlreichen Änderungen im Bereich der Pflege beinhaltet das GVWG auch eine wichtige Neuerung für Psychotherapeut_innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotheraput_innen sowie Ärzte_innen, die vertragsärztlich tätig sind oder anderweitig zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind.

Pflichtversicherung – Anforderungen

In Artikel 1, Nr. 28 des GVWG wird die Berufshaftpflicht-Versicherung für diesen Personenkreis erstmals als Pflichtversicherung auf Bundesebene vorgeschrieben. Dafür wird der neue §95e im SGB V aufgenommen. Dabei sind für die Berufshaftpflicht-Versicherung folgende Mindestdeckungssummen vorgesehen:

A. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, wenn es sich um Einzelpersonen oder Berufsausübungsgemeinschaften ohne angestelltes Fachpersonal handelt.

B. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, wenn es sich um medizinische Versorgungszentren oder Personen mit angestelltem Fachpersonal bzw. Berufsausübungsgemeinschaften mit angestelltem Fachpersonal handelt.

Für A.) darf die Deckungssumme nicht auf weniger als das doppelte pro Kalenderjahr begrenzt sein (zweifache Optimierung).

Für B.) darf die Deckungssumme nicht auf weniger als das dreifache pro Kalenderjahr begrenzt sein (dreifache Optimierung).

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann jeweils mit der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer und der jeweiligen Kassenärztlichen Bundesvereinigung bis zum 20. Januar 2022 höhere Mindestversicherungssummen vereinbaren.

Nachweis- und Meldepflichten – Fristen

Die Zulassungsausschüsse werden alle Betroffenen bis spätestens 20.07.2023 zum Nachweis des entsprechenden Versicherungsschutzes auffordern. Bei Antrag auf Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung einer Anstellung sowie auf Verlangen des jeweiligen Zulassungsausschusses muss der Nachweis bereits jetzt erbracht werden.

Zudem sind vertragsärztlich Tätige und anderweitig an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmende dazu verpflichtet, dem jeweiligen Zulassungsausschuss unverzüglich zu melden, wenn die Anforderungen an die Pflichtversicherung nicht erfüllt sind.

Folgen von Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben

Kann kein ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen werden, veranlasst der Zulassungsausschuss das Ruhen der Zulassung bzw. den Widerruf der Ermächtigung. Ruht die Zulassung länger als zwei Jahre, wird diese entzogen.

Jetzt handeln und bestehende Haftpflicht-Versicherungen überprüfen lassen

Auch wenn die Mindestanforderungen an die Berufshaftpflicht-Versicherung als Pflichtversicherung zum Teil bereits durch Festlegungen der Kammern, kassenärztlichen Vereinigungen und anderer Gremien auf Landesebene vorgegeben waren, sollte der bestehende Versicherungsschutz zwingend zeitnah überprüft werden. Besonders ältere Versicherungsverträge verfügen sehr oft über Deckungssummen, welche die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Nutzen Sie jetzt unseren Beratungsservice

  • Wir prüfen, ob Ihre bestehende Berufshaftpflicht-Versicherung die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt
  • Wir übersenden Ihnen einen Vorschlag zur Anpassung des Versicherungsschutzes, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

Lassen Sie uns einfach die hierzu notwendigen Informationen zukommen.

Nicht nur die Versicherungssumme zählt

Auch wenn der bestehende Vertrag bereits die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Deckungssummen erfüllt, sollte dieser stets auf Aktualität überprüft werden.

Im Vergleich zu modernen Tarifen haben Verträge mit älteren Versicherungsbedingungen oft Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen. Z.B. beinhalten ältere Tarife in der Regel keine angemessene Absicherung für Haftpflichtansprüche, die sich aus der Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung und von Internettechnologien (Online-Sprechstunden etc.) ergeben.

Überprüfung der Berufshaftpflicht-Versicherung

Wir, als Spezialisten für in der Psychotherapie Tätige, bieten Ihnen eine umfassende Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes an. Nutzen Sie dazu einfach unsere Expertise und füllen Sie unser Anfrageformular aus.