Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 19: Neues zur Steuererklärung

Der Bundesrat hat am 17.06.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen sind, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ab 2018 (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert und dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen sollen. Ab dem 01.01.2019 ...

Der Bundesrat hat am 17.06.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt.

Die wichtigsten Änderungen sind, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ab 2018 (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert und dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen sollen.

Ab dem 01.01.2019 beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monate 0,25% der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25,00 Euro.

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit soll ab 2017 das Steuerverfahren von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf (Einspruch) vollständig elektronisch erfolgen. Steuererklärungen in Papierform werden nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.

Für das Jahr 2016 gelten noch die alten Regeln der Abgabe: bis 31.05.2017 bzw. bei Unterstützung durch einen Steuerberater bis 31.12.2017.

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