Im Steuertipp Nr. 26 haben wir auf das Risiko der Übernahme der Pauschalsteuer in Höhe von 30% aufmerksam gemacht. Auf das Unverständnis über diese Entscheidung des BFH hat nun das Bundesministerium für Finanzen reagiert.
Fazit: Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage!
Das Urteil ist zwar für alle Finanzbeamten bindend, aber es soll auf ein Verwaltungsschreiben vom 19.05.2015 verwiesen werden, bei dem der Betriebsausgabenabzug (35 Euro-Grenze) allein vom Geschenkewert abhängig ist.
Die 35 Euro-Grenze bleibt somit weiterhin maßgeblich.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 29.08.2017