Im Urteil des BVerfG vom 10.04.2018 wurde entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2019 eine neue Regelung zu treffen. Sobald diese Neuregelung besteht, gelten die verfassungswidrigen Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fort, aber längstens bis zum 31.12.2024.
Ab dem Jahre 2025 ist eine Berechnung der Grundsteuer nach den alten Verhältnissen ausgeschlossen.