Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 31: Wegfall der EÜR in Papierform

Mit dem neuen Jahr ergeben sich auch Änderungen bei der Einreichung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen beim Finanzamt. Bisher konnten Freiberufler, die nur Einnahmen von 17.500 Euro hatten, Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Papierform (Word oder Excel) erstellen und beim Finanzamt einreichen. Diese Vereinfachungsregel fällt weg. Ab dem Kalenderjahr 2017 gilt die Authentifizierungspflicht! D.h., Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz ...

Mit dem neuen Jahr ergeben sich auch Änderungen bei der Einreichung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen beim Finanzamt.

Bisher konnten Freiberufler, die nur Einnahmen von 17.500 Euro hatten, Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Papierform (Word oder Excel) erstellen und beim Finanzamt einreichen. Diese Vereinfachungsregel fällt weg.

Ab dem Kalenderjahr 2017 gilt die Authentifizierungspflicht! D.h., Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz (ELSTER, Steuerprogramm oder Steuerberater) durch Datenfernübertragung (elektronische Übermittlung) an das Finanzamt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter Verwendung der Anlage EÜR übermitteln.

In Härtefällen ist auch ein Antrag möglich, der weiterhin die Papierform erlaubt. Jedoch sind die Hürden für diesen Antrag jetzt sehr hoch (kein Internet, kein PC, Unwirtschaftlichkeit).

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