Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) will das Finanzamt bei der Steuererklärung weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Des Weiteren wurden neue Regeln bei den Aufbewahrungs- und Steuererklärungsfristen festgelegt.
Mit der Steuererklärung des Jahres 2017 müssen dem Finanzamt keine Belege mehr eingereicht werden. Jedoch müssen diese weiterhin aufbewahrt und auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt werden.
Die Frist zur Einreichung wurde für beratende Steuerpflichtige vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. Februar des Zweitfolgejahres verlängert. Die neuen Regeln sind erstmals für die Steuererklärung 2018 geltend. Für das Jahr 2017 gelten noch die alten Regeln.
Werden Steuererklärungen verspätet eingereicht, so entstehen Verspätungszuschläge. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer – mindestens jedoch 25 € für jeden angefangenen Monat. Die Neuregelungen sind erstmals für 2019 einzureichende Steuererklärungen anzuwenden.