Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 37: Steuererklärung 2021 – Steuerverzinsung verhindern

Steuererklärung 2021: Wie sind Verzinsungen von Steuerschulden zu vermeiden?

Coronabedingt haben sich für die Zukunft viele Fristen für die Abgabe der Steuererklärung und die Verzinsung von Steuerschulden geändert, die es jetzt zu beachten gilt.

Wurde die Steuererklärung 2021 fristgerecht eingereicht und definitive Verspätungszuschläge von max. 25,00 Euro pro Monat verhindert, kommt es jetzt darauf an, mögliche Verzinsungen zu vermeiden.

Der Steuerbescheid vom Finanzamt ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Verzinsung für die Steuererklärung 2021 beginnt ab dem 01.10.2023 mit 0,15% pro Monat – selbst wenn Sie noch keinen Steuerbescheid mit einer Steuernachzahlung in den Händen halten.

Selbst wenn Sie die Steuernachzahlung noch vor dem 01.10.2023 überweisen, um die Verzinsung zu vermeiden, wird das ins Leere laufen. Da es noch keinen Steuerbescheid gibt, kann die Finanzkasse den überwiesenen Betrag nicht zuordnen und wird ihn höchstwahrscheinlich zurück überweisen.

Nur ein entsprechender Antrag beim Finanzamt auf Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 kann, wenn noch kein Steuerbescheid 2021 vorliegt, die Verzinsung verhindern.

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