Auf Basis der neuen Verwaltungsvorgaben vom Bundesministerium der Finanzen kann es zu Erleichterungen beim häuslichen Arbeitszimmer kommen.
Wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann nun statt der tatsächlich entstandenen Kosten alternativ eine Jahrespauschale von 1.260,00 Euro ohne gesonderten Nachweis geltend gemacht werden.
Bei Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen (Ehegatten/Lebenspartner) kann jeder einzeln seine Aufwendungen ansetzen oder die Pauschale nutzen, jedoch sind bei mehreren Tätigkeiten pro Steuerpflichtigen nur eine Pauschale möglich, die auf die verschiedenen Tätigkeiten aufzuteilen ist.
Ist kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden (Durchgangszimmer, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer etc.), kann für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 % in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 6,00 Euro angesetzt werden, max. bis 1.260,00 Euro (vorher 600,00 Euro).