Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 9: Vertragsarztzulassung – abschreibungsfähiger Praxiswert oder nicht abschreibungsfähige kassenärztliche Zulassung? (Teil 3)

Im ersten Teil haben wir uns mit der Veräußerung einer Praxis und deren Besonderheit „Vertragsarztzulassung“ beschäftigt. Im zweiten Teil ging es um umsatzsteuerliche Risiken beim Verkauf. Welche steuerlichen Tücken jedoch warten, wenn nach einem Verkauf der Praxis die Rückkehr in die Praxis wieder angestrebt wird, soll nun im dritten und letzten Teil behandelt werden. Mit ...

Im ersten Teil haben wir uns mit der Veräußerung einer Praxis und deren Besonderheit „Vertragsarztzulassung“ beschäftigt. Im zweiten Teil ging es um umsatzsteuerliche Risiken beim Verkauf. Welche steuerlichen Tücken jedoch warten, wenn nach einem Verkauf der Praxis die Rückkehr in die Praxis wieder angestrebt wird, soll nun im dritten und letzten Teil behandelt werden.

Mit dem Verkauf einer Praxis werden auch steuerliche Vergünstigungen vom Staat gewährt. Nach § 34 EStG wird der Veräußerungserlös nicht mit dem vollen, sondern mit dem halben Steuersatz besteuert. Liegt der Veräußerungsgewinn unter dem Freibetrag von 45.000 Euro gemäß § 16 Abs. 4 EStG, so entfällt die Besteuerung sogar ganz. Vorausgesetzt, der Praxisverkäufer hat das 55 Lebensjahr vollendet oder ist dauerhaft berufsunfähig und gibt seine Praxistätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit auf.

Vorsicht ist geboten, wenn mit demselben einstigen Personal derselbe einstige Patientenstamm behandelt wird, selbst wenn zwischen Praxisabgabe und –neugründung zwei Jahre verstrichen sind. Das Finanzamt sieht dies als reine Unterbrechung der freiberuflichen Tätigkeit und fordert die Steuervergünstigungen nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG zurück (anhängiges Verfahren beim BFH VIII R 2/15).

Hinweis: Der Freibetrag von 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG wird nur einmal im Leben gewährt, also genau überlegen, wenn man mehrere Eisen im Feuer hat, für welchen Veräußerungsgewinn der Freibetrag beantragt wird.

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