Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 39: Umzugskosten auch für Homeoffice

Wann können Umzugskosten steuerlich berücksichtigt werden?

Wann können Umzugskosten steuerlich berücksichtigt werden?

Allgemein können Umzugskosten in folgenden Fällen angesetzt werden:

  • bei einem neuen Arbeitgeber in einer anderen Stadt
  • oder wenn mit dem Umzug die Fahrstrecke zum Arbeitgeber erheblich kleiner (mindestens eine Stunde) wird.

Ein neues Urteil vom Finanzgericht Hamburg beschäftigte sich mit dem Lebenssachverhalt Homeoffice. Umzugskosten können demnach beruflich veranlasst sein und somit angesetzt werden, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Im Urteilsfall konnte für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer für Homeoffice eingerichtet werden, damit beide ungestört ihrer Tätigkeit nachgehen konnten.

Der BFH muss nun endgültig entscheiden, wie zu verfahren ist. Also besser Umzugskosten erstmal ansetzen und ggf. Einspruch einlegen.

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