Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 42: Untervermietung ohne Gewinn

Untervermietung mit Gewinnabsicht ist rechtlich und steuerlich riskant: Während sie im Wohnraummietrecht unzulässig ist, drohen bei Praxismietverträgen Kündigung, Gewerbesteuerpflicht und berufsrechtliche Konsequenzen.

Untervermietung ohne Gewinn

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für Wohnraummietverträge entschieden: Ein Mieter darf seine Wohnung nicht untervermieten, um damit Gewinn zu machen. Das heißt, er darf von seinen Untermietern nicht mehr verlangen, als er selbst an Miete und Nebenkosten zahlt. Das Gesetz erlaubt die Untervermietung nur, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, zum Beispiel weil sich seine Lebensumstände ändern und er die Wohnung behalten möchte. Die Möglichkeit, mit der Untervermietung Geld zu verdienen, zählt aber nicht als berechtigtes Interesse. Wer ohne Erlaubnis und mit Gewinnabsicht untervermietet, riskiert die Kündigung des Mietvertrags.

Aber wie sieht es für Praxismietverträge aus? Anders als im Wohnraumrecht gibt es im Gewerbemietrecht keinen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung. Es besteht somit die Gefahr einer fristlosen Kündigung bzw. viele Vermieter verlangen einen Mehrerlös bei Untervermietung.

Steuerrechtlich birgt die Untervermietung die Gefahr der Gewerbesteuerinfizierung (Abfärbetheorie). Das Finanzamt kann vor diesem Hintergrund sämtliche Einkünfte (auch die freiberuflichen Heilbehandlungen) der Gewerbesteuer unterziehen. Während Heilbehandlungen meist umsatzsteuerfrei sind, unterliegt die Vermietung von Praxisräumen mit Inventar oder Serviceleistungen oft der Umsatzsteuerpflicht.

Berufsrechtlich besteht die Gefahr der Zuweisung gegen Entgelt (Kick-backs). Ein überhöhter Mietaufschlag kann von Kammern oder Kassenärztlichen Vereinigungen als verdecktes Entgelt für Patientenüberweisungen gewertet werden. Mieten müssen „ortsüblich“ und betriebswirtschaftlich begründbar sein. Ein willkürlicher Aufschlag ohne Gegenleistung (wie Mitnutzung teurer Geräte oder Personal) ist hochgradig riskant.

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