Tipps vom Steuerprofi für Psychologen und Psychotherapeuten

Steuertipp Nr. 24: Risiko Vertragsarztzulassung

Im Allgemeinen wird beim Erwerb einer Praxis die vorhandene Vertragsarztzulassung nicht einzeln, als immaterielles Wirtschaftsgut, sondern als Teil des Praxiswertes übernommen. Die Kaufpreise für den Praxiswert (Patientenstamm, Standort, Praxisräume, Bekanntheitsgrad, Mitarbeiter etc. und KV-Zulassung) und das übernommene Inventar werden nach einer entsprechenden Nutzungsdauer abgeschrieben (z.B. Praxiswert 5 Jahre) und mindern so den zu versteuernden Praxisgewinn. ...

Im Allgemeinen wird beim Erwerb einer Praxis die vorhandene Vertragsarztzulassung nicht einzeln, als immaterielles Wirtschaftsgut, sondern als Teil des Praxiswertes übernommen. Die Kaufpreise für den Praxiswert (Patientenstamm, Standort, Praxisräume, Bekanntheitsgrad, Mitarbeiter etc. und KV-Zulassung) und das übernommene Inventar werden nach einer entsprechenden Nutzungsdauer abgeschrieben (z.B. Praxiswert 5 Jahre) und mindern so den zu versteuernden Praxisgewinn.

Nach dem jetzt veröffentlichten BFH-Urteil vom 21.02.2017 (Vorurteil FG Bremen 1 K 67/16 (6) kommt eine Aktivierung der Vertragsarztzulassung in Betracht, wenn die Zulassung Gegenstand eines eigenständigen Veräußerungsvorgangs wird. In diesem Augenblick gilt die Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut, welches nicht abgeschrieben werden kann, da es an einer Abnutzung oder zeitlich begrenzte Nutzung der Zulassung fehlt. Der Erwerber kann die Zulassung noch nach Jahren „weiterveräußern“, so das Gericht, auch wenn die Vertragsarztzulassung grundsätzlich nicht verkäuflich ist.

Für Psychologen birgt dieses Urteil ein hohes Risiko! Wird ein KV-Sitz oder ein halber KV-Sitz erworben, ohne die Patienten, ohne die Räumlichkeiten, ohne die Mitarbeiter, ohne das Inventar etc. zu übernehmen oder wird sogar nach Kauf der KV-Zulassung der Sitz sofort verlegt, wird das Finanzamt vermuten, dass nur die Vertragsarztzulassung Ziel des Kaufes war und nicht die Praxis. Eine Abschreibung auf den bezahlten Kaufpreis für die Zulassung wird dann auszuschließen sein.

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